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   OLG Celle, 17.09.2010 - 4 U 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17782
OLG Celle, 17.09.2010 - 4 U 30/08 (https://dejure.org/2010,17782)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2010 - 4 U 30/08 (https://dejure.org/2010,17782)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2010 - 4 U 30/08 (https://dejure.org/2010,17782)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Land muss Tiepolo herausgeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Niedersachsen muss Tiepolo-Gemälde herausgeben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Museum muss gestohlenes Kunstwerk herausgeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landesmuseum Niedersachsen kaufte geklautes Gemälde unter verdächtigen Umständen: Museum muss den "Tiepolo" zurückgeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Museum muss gestohlenes Gemälde zurückgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landesmuseum Niedersachsen muss Gemälde "Il Miraculo di Sant Antonio" von Tiepolo herausgeben - Durch ungewöhnliche Kaufumstände hätte Verdacht auf zweifelhafte Herkunft des Gemäldes geschöpft werden müssen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sorgfaltsanforderungen bei der Ersitzung eines wertvollen Gemäldes

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 791
  • GRUR-RR 2011, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    (2) Allerdings soll nach neuerer, auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zurückgehender Ansicht, in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen den Ersitzenden die volle Beweislast hinsichtlich sämtlicher Voraussetzungen des § 937 BGB einschließlich seines guten Glaubens bei Besitzerwerb treffen, wenn die Sache einem früheren Besitzer gestohlen wurde oder sonst abhanden gekommen ist (OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, 27; Erman/Ebbing, BGB, 15. Aufl., § 937 Rn. 7a; wohl auch MüKoBGB/Baldus, 7. Aufl. § 937 Rn. 89; jurisPK-BGB/Lenders, 8. Aufl., § 937 Rn. 17).

    (a) Das Oberlandesgericht Celle beruft sich für seine Ansicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1994 (II ZR 4/94, BB 1995, 276); es entnimmt ihm, dass den Ersitzenden die volle Beweislast hinsichtlich sämtlicher Voraussetzungen des § 937 BGB treffe, wenn dem früheren Besitzer die Sache abhanden gekommen sei, weil für den früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen sei, die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 2 BGB gelte, die er der für den gegenwärtigen Besitzers streitenden Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 BGB entgegenhalten könne (OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, 27).

  • OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15

    Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung

    Diese Beweislastverteilung gilt auch, wenn eine Sache dem früheren Besitzer gestohlen wurde oder sonst abhandengekommen ist (entgegen OLG Celle, Urteil vom 17.09.2010 - 4 U 30/08, GRUR-RR 2011, 24).

    Dies folge aus dem in den §§ 932, 935 BGB zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willen, den Eigentümer einer gestohlenen Sache unter den besonderen Schutz des Gesetzes zu stellen (OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, Tz. 31 bei juris; zitiert bei Lenders in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 937 BGB Rn. 17, sowie bei Baldus in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl. 2017, § 937 Rn. 89).

    Zu berücksichtigen sind danach (vgl. zum Ganzen: OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, Tz. 32 bei juris; Oechsler in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl. 2017, § 932 Rn. 48ff.; Lenders in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 937 BGB Rn. 9 f.):.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16

    Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 17. September 2010, GRUR-RR 11, 24 ff. - Tiepolo-Gemälde).
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